Copia
Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürsten zu Herßfeld, Grafen zu Catzenelnbogen,
Dietz, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen & der Römisch-Kayßerl. auch zu Hungarn und Bö=
hmien Königl. Apostol. Mayes=t. bestellten General Feldzeug-Meister und Obristen über ein Regiment zu Fuß &
des Königl. Preußischen schwartzen Adler Ordens Ritter & Wir Sr. Hochfürstl. Durchl. verordneter Praesident, Cantzlar, Director
Consistorii auch übrige Geist- und Weltlicher Räthe und Assessores alhier thun kund und bekennen hiermit: Nachdeme man auf eingezogener Berichte und befundener
Umstände nach, für gut erachtet den jenigen = der Oberbeerbacher Kirche eigenthümlich zustehenden Aker, welcher an der Staffeler Grentze, jedoch in
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Ober Beerbacher Gemarkung lieget und sich zwischen dem Steiger und Grundstein beschreibet: Ein Stük Feldt, so auf 18 Mor=
gen halten kann, und sich in seinen Steinen und Rainen lieget pp in einen Erbbe=stand zu geben, und dann, nach vor=
gängig beschehener öfentlichen Sub-kastation der Beysaß und Zimmermeister Andreas Baadenschneider zu Ober-beerbach, der meist- und letztbietende
dergestalt geblieben ist, dass derselbe 250 fl pro laudemio und 2 fl 15 alb jährlichen Zins davor bezahlen will; Was maasen wir sothanen Kirchen
aker ersagtem Zimmermeister Andreas Badenschneider und dessen Erben, hiermit und in Kraft dieses Briefs in einen Erbbestand also und der=
gestalt geben, dass er davon ohne
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unser und unser Nachkommen Vor=wissen nichts verpfänden, versetzen, noch sonsten veräussern, sondern alles in wesentlichem Bau und Be=
sserung erhalten, sich desselben nach seinem besten Nutzen nießen und gebrauchen, auch der Kirche zu Oberbeerbach davon jährlich
und eines jeden Jahres besonders auf Martini vorbemeldten Zinß a 2 fl 15 alb den Gulden zu 30 alb Ffurter Währung, behörig beruhti=
gen, wie nicht weniger die pro laudemio offerierte Zwey hundertfünfzig Gulden bey Übergabe die=ses Briefs an mehrermeldter Kirche zu Oberbeerbach bezahlen =
solchen Aker auch auch so offt sich der Fall mit ihm Erbbeständer Baden=
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schneider und seinen Erben, durch Abster=ben begeben und zutragen wird, wieder empfangen, und sonsten alles allenthalben damit thun und lassen
solle wie Erbbestands Recht und Ge=wohnheit ist, inmaasen er Andreas Badenschneider sich desselben also ver=pflichet und uns seinen Revers-
Brief übergeben hat. Zu Urkund des hierauf gedrucken fürstlchn Consistorial-Insiegels. Darmstadt den 30ten Novembr 1772.
(LS) Gaßmann fürstl.Geheim. Regierungs und Consistorial Secretarius
Dieße Abschrift ist dem mir vor=gelegten wahren Originali ganzt gleichlautend, welches hier durch<
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durch pflichtmässig attestiern. Darmstadt 15ter December 1772 Johannes Martini Conradi Kayßerl. Geschwohrener Offenbahrer Notatius
Text: B. Bickelhaupt
Bilder: B. Bickelhaupt |